Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

BMF, Schreiben IV C 4 - S-2223 / 19 / 10003 :013 vom 17.03.2022

Der Krieg in Europa zerstört Städte und Dörfer. Er bringt Tod und Vertreibung. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Auch Deutschland hilft: Die vielen aus der Ukraine in der Europäischen Union Ankommenden erfahren persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet Bleibenden hilft der Demokratie in der Ukraine. Die Verwaltungsanweisungen im BMF-Schreiben vom 17. März 2022 dienen der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements.

Sie gelten für die nachfolgenden Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

Die Maßnahmen sind:

I. Spenden
II. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
IV. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
V. Lohnsteuer
VI. Aufsichtsratsvergütungen
VII. Umsatzsteuer
VIII. Schenkungsteuer

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.


Tatjana Kluger